- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Möhle Prototyping GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Vertragsschluss
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Angebotsunterlagen, Eigentum und Nutzungsrechte
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, CAD-Daten, technischen Unterlagen sowie anderen Dokumenten behält sich der Auftragnehmer das uneingeschränkte Eigentum sowie alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Die in Angeboten enthaltenen technischen Angaben, Zeichnungen, Gewichts-, Toleranz- oder Maßdaten haben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, rein illustrativen Charakter und gelten nur als annähernde Richtwerte. Sie stellen keine Garantiezusagen dar. Garantien bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Leistungsumfang
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer schriftlich fixierten Projektbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Leistungen werden nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik sowie mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer wird auf fehlende oder unzureichende Mitwirkungen hinweisen.
- Termine und Fristen
Leistungs- und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, berechtigen diesen zur angemessenen Verlängerung der Fristen.
- Abnahme
Soweit die Leistungen des Auftragnehmers der Abnahme unterliegen, ist diese binnen 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durchzuführen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer kann eine Teilabnahme für abgeschlossene Teilleistungen verlangen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Unterlagen vor.
- Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Ausführung seiner Leistungen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung schriftlich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme oder Lieferung der Leistung. Bei berechtigten Mängelanzeigen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden. Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO) verarbeitet und genutzt.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Juli 2025